Skip to main content
#1 Pool Seite in Deutschland
Mit mehr als 1.500.000 Lesern pro Jahr
Redaktion mit vier Poolprofis
Wöchentlich neue kostenlose Artikel
Bekannt aus vielen Magazinen
Journalisten verweisen häufig auf uns

Genehmigung fürs Teich-Bauen: Alle Pflichten im Überblick

Plitschnass » Genehmigung fürs Teich-Bauen: Alle Pflichten im Überblick

Wir sind umgezogen: Die aktuelle Version dieses Artikels — veröffentlicht im Oktober 2024 — findest du auf Poolbau.org unter diesem Link https://poolbau.org/teichbau-genehmigung/.

Aktuelle Version lesen

Wenn Sie in einer geschlossenen Bebauungsfläche innerhalb Ihres eigenen Gartens einen Gartenteich anlegen, der bis zu 7.000 Liter Wasser fasst, ist keine formelle Genehmigung erforderlich. Bei größeren Teichen wird jedoch empfohlen, zu prüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Dies kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Neben einer Baugenehmigung muss ein künftiger Teichbesitzer unter anderem auch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht sowie weitere Pflichten beachten.

Ab wann ein Gartenteich genehmigungspflichtig ist

Je nach einer bestimmten Größe und Tiefe des geplanten Gartenteichs kann eine Baugenehmigung erforderlich werden, da es sich dabei um eine bauliche Anlage handelt. Da die jeweiligen Bundesländer hierzu unterschiedliche Regelungen in ihren Landesbauordnungen getroffen haben, ist eine Genehmigung abhängig vom Wohnort. Einen normalen Gartenteich bis zu einer Größe von sieben Kubikmetern muss man in der Regel nicht genehmigen lassen.

Soll der geplante Teich außerhalb eines geschlossenen Bebauungsgebietes errichtet werden, dann ist auch eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde einzuholen.

Für größere Teiche sollte man sich zusätzlich auch mit der örtlichen Unteren Wasserbehörde in Verbindung setzen. 

Besondere Aufmerksamkeit ist außerdem geboten, wenn der Teich in der Nähe von anderen Gewässern errichtet werden soll oder eine Berührung mit dem Grundwasser möglich ist.          

Baugenehmigungen in einzelnen Bundesländern

Eine Baugenehmigung für einen Teich ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wobei in allen Bundesländern eine Genehmigung ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern notwendig ist. Zusätzlich können die Größe der Wasseroberfläche und die Tiefe des Teichs in der Baugenehmigung geregelt sein. In Hessen zum Beispiel ist die Teichtiefe beispielsweise auf 1,5 Meter begrenzt. Aber auch der Bebauungsplan kann eine Rolle spielen. So kann ein größerer Teich auch dem örtlichen Bebauungsplan widersprechen.

In Brandenburg ist es zudem erlaubt, Teiche auch auf Wochenendhausgebieten und Campingplätzen zu errichten, wobei bei der baulichen Ausführung sogar ein Steg erlaubt ist. Auch in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, Saarland und Nordrhein-Westfalen sind Stege am Teich erlaubt. Hamburg dagegen erlaubt zwar Stege, dafür erteilt dieses Bundesland keine Baugenehmigung für Teiche in Kleingartenanlagen.

Die jeweiligen Vorschriften sind in der Bauordnung oder Landesbauordnung im jeweiligen Bundesland einzusehen.

Sicherungspflicht: Wie muss ein Teich gesichert sein?

Für den Zustand eines Grundstücks und die Sicherheit sind grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich. Das heißt, dass sie im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht auch dafür verantwortlich sind, dass keine Gefahr für Kinder droht, wenn sich auf dem Grundstück ein Teich befindet.

Sobald der Gartenteich tiefer als 30 Zentimeter ist, muss laut Verkehrssicherungspflicht sichergestellt werden, dass Kinder den Teich nicht erreichen können oder der Teich zum Beispiel durch einen lückenlosen Zaun gesichert ist.

Die Verkehrssicherungspflicht kann auf die Mieter oder in einer Wohnungseigentumsanlage auf den Verwalter übertragen werden. Dies sollte stets schriftlich geschehen, denn es sorgt für klare Verhältnisse, wenn es zu einem Unfall und zu Streitigkeiten kommt. Die Verkehrssicherungspflicht basiert auf Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach ist schadenersatzpflichtig, „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“.

Sollte ein Kind verletzt werden oder im schlimmsten Fall ertrinken, droht zudem ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (Paragraf 229 Strafgesetzbuch), wenn die Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet wurde.

Teichbesitzer können mit einfachen Mitteln wie Zäunen, dichten Hecken oder Toren verhindern, dass kleine Kinder problemlos ihr Grundstück betreten. Ist das nicht möglich, sollte man den Teich im Garten abdecken beziehungsweise umzäunen, damit die Kinder nicht hineinfallen können.

Es sind jedoch nicht nur die Gartenbesitzer in der Pflicht, sondern auch die Eltern oder die Aufsichtspersonen. Gemäß Rechtsprechung müssen Kleinkinder ständig beaufsichtigt werden. Gartenbesitzer müssen nicht damit rechnen, dass Kleinkinder ihr Grundstück unbeaufsichtigt betreten.

Größere Kinder müssen wissen, dass sie fremde Grundstücke nicht betreten dürfen. Wichtig ist, dass die Kinder erkennen können, dass sich der Teich auf einem fremden Grundstück befindet und sie dieses nicht betreten dürfen.

Ist  den Hauseigentümern bekannt, dass fremde Kinder ihr Grundstück betreten und darauf spielen, müssen sie besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Das gilt auch für Wohngemeinschaften mit Teichen in der Außenanlage. Denn die Außenanlage ist in der Regel nicht nur für die Bewohner, sondern auch für fremde Kinder zugänglich.

Aufenthaltsrecht am Teich

Das Aufenthaltsrecht am Teich bedeutet, dass geschützte Tiere wie Frösche nicht ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde entfernt werden. Dies gilt im Allgemeinen auch, wenn der Nachbar sich gestört fühlt. Laut BGB ist der Nachbar zur Duldung von Tiergeräuschen nur dann verpflichtet, wenn sie unwesentlich oder ortsüblich sind. Urteile gegen den Frosch sind in der Praxis dennoch eher selten.

Enthält der Mietvertrag keine entsprechenden Vorbehalte, ist der Bau eines Gartenteichs rechtlich in Ordnung. Die Mieter sind bei Mietende jedoch verpflichtet, den Teich wieder zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand des Gartengrundstücks wiederherzustellen.

FAQ

Wie weit muss ein Teich vom Nachbargrundstück entfernt sein?

Auch das Nachbarschaftsrecht wird in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Hierbei werden für Baumaßnahmen bestimmte Mindestabstände festgelegt. Für Gartenteiche entfallen diese Mindestabstände, da sie in der Regel eine bestimmte Höhe nicht überschreiten und somit Nachbargrundstücke nicht beschatten oder eine ausreichende Belüftung verhindert. 

Bei der zuständigen Baubehörde sollte man sich dennoch informieren, ob ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss.

Beim Standort des Teichs sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass bei starken Regenfällen kein Wasser aus dem Teich in ein Nachbargrundstück läuft, da eine Schadensersatzpflicht herrscht, wenn es zu Beschädigungen kommt.

Ist ein Naturpool genehmigungspflichtig?

Ein Naturpool ist wie jeder größere Gartenteich ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern genehmigungspflichtig. In der jeweiligen Landesbauordnung sollte man sich darüber informieren, ob es bezüglich der Wasserfläche oder Tiefe des Teichs Vorgaben gibt.

Wie hoch muss ein Zaun um den Teich sein?

Der Zaun um einen Gartenteich muss so hoch sein, dass ihn kleine Kinder nicht übersteigen können. Im Handel gibt es mobile Stecksysteme mit einer Höhe von 140 Zentimetern. Alternativ zu einem Zaun kann der Teich auch mit einer Baustahlmatte gesichert werden, die wenige Zentimeter unterhalb der Wasseroberfläche eingebaut wird. Es gibt zudem Teichnetze, die aber so stabil sein müssen, dass sie standhalten, sollte ein Kind hineinfallen. Zusätzlich kann man seinen Teich auch mit einem Alarmsystem sichern.

Gibt es eine spezielle Genehmigungspflicht für Fischteiche?

Hält man die Fische einfach nur im Gartenteich, ist keine Genehmigung notwendig. Diese benötigt man allerdings, wenn der Teich zur Fischzucht oder als Angelteich gebaut wird.

Wird der Fischteich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft errichtet, muss die zuständige Behörde des Landkreises die Baugenehmigung erteilen.

Handelt es sich um ein frei zugängliches Gelände und nicht um eine geschlossene Gartenfläche, an der der Gartenteich errichtet werden soll, dann ist die Zustimmung des Ministeriums für Land-, Forst- und Fischwirtschaft notwendig.

Aufgrund der notwendigen Größe sind bei Fisch- und Angelteichen große Erdbewegungen notwendig. Die vielen Kubikmeter Erdaushub werden meist im Gelände rund um den Teich verteilt oder abtransportiert und entsorgt. Auch hierfür ist eine behördliche Genehmigung notwendig.

Durchschnittliche Bewertung 0 bei insgesamt 0 Stimmen


Ähnliche Beiträge


Keine Kommentare vorhanden

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments