Ein sogenannter Schrebergarten, offiziell auch unter dem Namen „Kleingarten“ bekannt, bietet für viele Familien eine idyllische Oase der Erholung in der man nicht nur seinen grünen Daumen erproben kann, sondern sich zudem nach einem anstrengenden Tag beziehungsweise einer ereignisreichen Woche entspannt.
Es liegt daher in den Augen vieler Besitzer eines Kleingartens nur nahe, sich bei einem entsprechend vorhandenen Platz ein eigenes Schwimmbecken in die bepflanze Anlage stellen zu wollen.
Hierbei gibt es jedoch einige Aspekte zu beachten, damit die Aufstellung des Pools im Schrebergarten nicht zu problematischen Situationen vor Ort führt.
Inhaltsverzeichnis
Die Art des Pools ist entscheidend
Die Frage nach der Legalität eines Schwimmbeckens im eigenen Kleingarten ist in den meisten Fällen nur sehr komplex zu beantworten, da einerseits das Bundes- beziehungsweise Landesrecht berücksichtigt werden muss und andererseits der jeweilige Vorstand der Kleingartenanlage ebenfalls individuelle Richtlinien erlassen haben könnte.
Im Prinzip hängt dies unter anderem wesentlich von den Charakteristika des entsprechenden Pools ab, worunter zum Beispiel die Tatsachen fallen ob er in dem Kleingarten einen dauerhaften Standort finden würde oder welche Maße das Schwimmbecken aufweist oder auch zusätzliche, je nach Region unterschiedliche Eigenschaften.
In einer Vielzahl der Fälle ist beispielsweise ein mit klarem Wasser gefülltes Planschbecken für Kinder, welches nur einen einzigen Tag genutzt wird, kein Problem.
Das Bundeskleingartengesetz und Pools
In dem sogenannten Bundeskleingartengesetz findet man die bundesweit geltenden Bestimmungen im Hinblick auf Schwimmbecken in Schrebergärten, wobei diese gegebenenfalls durch Regelungen auf der Landesebene der einzelnen deutschen Bundesländer ergänzt werden können.
Es ist unter anderem wichtig, sich bewusst zu machen, dass ein Kleingarten in erster Linie dazu dient dem jeweiligen Pächter im Zuge einer nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Tätigkeit, was in diesem Fall eine Intention der Eigenversorgung bezeichnet, sowie für Aspekte der Erholung zur Verfügung zu stehen.
Vor allem der Faktor der erholsamen Nutzung bietet Raum für Interpretationen beziehungsweise Streitigkeiten, weil manche Menschen einen Pool in dieser Klassifikation vertreten sehen, andere hingegen jedoch nicht. Ebenso kann es lokale Besonderheiten geben, wie zum Beispiel die Lage des Kleingartens in einem Naturschutzgebiet, die spezifisch abgestimmte Maßnahmen erfordern.
Im Allgemeinen gilt laut Bundeskleingartengesetz ein mobiles Schwimmbecken, welches aufgrund dieser Definition unter gar keinen Umständen in das Erdreich ein gelassen werden darf, als erlaubt.
Die Zustimmung zu einem festen Pool findet sich jedoch nicht in dem Bundeskleingartengesetz, allerdings wird dort auch keine gegenteilige Aussage getroffen, sodass es den individuellen Ländern obliegt diesen Aspekt zu klären.
Weiterhin muss zwingend gewährleistet sein, dass sowohl die Entsorgung des Wassers adäquat vonstatten geht, als auch die Tatsache, dass keine chemischen Mittel zur Pflege des Poolwassers wie zum Beispiel Chlor Anwendung finden.
Zusätzlich ist es sehr empfehlenswert sich immer mit den regionalen Vorschriften vertraut zu machen sowie gegebenenfalls einen fachmännischen Rat ein zu holen, da diese beispielsweise noch Vorgaben zu einer maximalen Größe des Schwimmbeckens oder weiteren Faktoren machen.
Welche Pools sind im Kleingarten erlaubt?
Laut dem Bundeskleingartengesetz sind alle mobilen Schwimmbecken, das heißt solche, die nicht in die Erde ein gelassen werden, auf jeden Fall in einem Kleingarten erlaubt, zumindest unter der Voraussetzung, dass eine passende Art der Wasserentsorgung als auch eine entsprechende Reinheit des Poolwassers gewährleistet sind.
Die Frage ob auch in der Erde verankerte Pools in einem Kleingarten genutzt werden dürfen, ist in vielen Fällen abhängig von den individuellen Bestimmungen auf Länder- beziehungsweise auf Lokalebene. Weiterhin lässt sich im Hinblick auf die maximal zulässige Größe auch nur sagen, dass man sich im Zweifelsfall unbedingt mit den jeweiligen Verwaltungsvorschriften vor Ort befassen sollte um auf der sicheren Seite zu sein.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Pools im Kleingarten beantwortet
Dürfen im Pool oder Planschbecken Chemikalien zum Einsatz kommen?
Die Antwort auf jene Frage ist mehr als eindeutig, da dieser Aspekt durch das Bundeskleingartengesetz geregelt wird und dort findet sich explizit der Hinweis, dass sowohl in einem Pool als auch in den Planschbecken für Kinder keinerlei chemische Mittel zur Pflege des Schwimmbeckens verwendet werden dürfen.
Zwar können diese eine maßgebliche Hilfe dabei sein das Wasser des Pools hygienisch einwandfrei und optisch ansprechend zu halten, allerdings ist es nicht unmöglich mit der Hilfe von manuellen Hilfsmitteln das Schwimmbecken zu säubern.
Abgesehen von den Regelungen im Bundeskleingartengesetz gibt es zudem besondere äußere Umstände, wie zum Beispiel die Lage einer Kleingartenanlage in einem Naturschutzgebiet, die die Verwendung von Chemikalien von vornherein aus schließen würden.
Dürfen Kinder jederzeit lautstark im Pool toben?
Es ist allgemein bekannt, dass die meisten kleinen Wasserratten bei der Auslebung ihres naturgegebenen kindlichen Spieltriebs in vielen Fällen nicht darauf achten, ob sie dabei mit dem Geräuschpegel in einem entsprechenden Rahmen liegen.
Prinzipiell gelten für durch Kinder verursachten Lärm oftmals nicht ganz so strikte Richtlinien, vorausgesetzt, dass dieser nicht während den gesetzlichen Ruhezeiten statt findet, wobei hierunter unter anderem auch Regelungen fallen, die vor allem in individuellen Mietverträgen oder den jeweiligen Hausordnungen einer Wohngemeinschaft fest gehalten worden sind.
Man sollte sich daher immer mit den entsprechenden vor Ort gelten Regeln vertraut machen und bei herrschenden Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft den Dialog untereinander suchen.
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Fazit
Ein Kleingarten dient laut offizieller Definition in erster Linie dem Anpflanzen von Erzeugnissen mit der Absicht der Selbstversorgung sowie dem Aspekt der Erholung, was daher nicht von vornherein die Aufstellung eines Schwimmbeckens in dem entsprechenden individuellen Bereich verbietet.
Abgesehen von einer adäquaten Entsorgung des Wassers des Pools muss zudem gewährleistet sein, dass dieses keine chemischen Mittel der Wasserpflege enthält. Prinzipiell lässt sich in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz sagen, dass eine Nutzung von sogenannten mobilen Schwimmbecken auf jeden Fall erlaubt ist.
Inwiefern andere Faktoren berücksichtigt werden müssen, eine Rolle spielt hierbei vor allem die Größe des entsprechenden Schwimmbeckens, ist meist entweder die Sache der individuellen deutschen Bundesländer oder auf regionaler Ebene geregelt.
Dies schließt unter anderem die Tatsache ein ob ein in das Erdreich ein gelassener Pool genutzt werden darf, aber auch besondere Bestimmungen die mit einem Standort in einem Naturschutzgebiet einher gehen, können hierunter fallen.
Es ist zwar ein guter Anfang sich an den Details des Bundeskleingartengesetzes im Hinblick auf das Aufstellen eines Pools zu orientieren, jedoch ist es durchaus zu empfehlen, ebenfalls lokale Verwaltungsvorschriften zu studieren und gegebenenfalls einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
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