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Aktuelle Version lesenIst ein Pool in einem kleinen Garten ein Vergnügen oder eine Belastung? Können Sie den Reiz Ihres persönlichen kleinen Paradieses mit einem belebenden Schwimmbad verstärken?
Die Antwort auf diese Frage lässt sich nicht so einfach finden, weil das Bundeskleingartengesetz und lokale Vorschriften hier Einfluss nehmen.
Erfahre in unserem Artikel alles zu erlaubten Pools im Kleingarten und wichtigen Aspekten, die du unbedingt beachten musst, bevor du eintauchst und planschst.
Inhaltsverzeichnis
Die Art des Pools ist entscheidend
Die Frage, ob ein Schwimmbecken im eigenen Kleingarten erlaubt ist, lässt sich oft nicht einfach beantworten.
Man muss dabei sowohl Bundes- und Landesrecht berücksichtigen als auch mögliche individuelle Richtlinien des Kleingarten-Vorstands.
Die Erlaubnis für einen Pool im Kleingarten hängt häufig von bestimmten Eigenschaften des Pools ab.
Dazu zählen beispielsweise, ob der Pool einen festen Standort im Garten haben soll, wie groß das Schwimmbecken ist, und weitere Eigenschaften, die je nach Region variieren können.
In vielen Fällen ist ein Kinderplanschbecken, das mit klarem Wasser gefüllt und nur für einen Tag genutzt wird, meist kein Problem.
Das Bundeskleingartengesetz und Pools
Im sogenannten Bundeskleingartengesetz sind die bundesweit geltenden Regeln für Schwimmbecken in Schrebergärten festgelegt.
Diese Regeln können gegebenenfalls durch zusätzliche Bestimmungen auf Landesebene ergänzt werden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Kleingarten in erster Linie für nicht gewerbliche Gartenarbeit gedacht ist, um den Pächtern die Eigenversorgung und Erholung zu ermöglichen.
Die Frage, ob ein Pool als erholungsfördernd angesehen wird, kann unterschiedlich interpretiert und diskutiert werden.
Es können auch lokale Besonderheiten existieren, zum Beispiel wenn sich der Kleingarten in einem Naturschutzgebiet befindet und spezifische Maßnahmen erfordert.
Generell erlaubt das Bundeskleingartengesetz ein mobiles Schwimmbecken, das unter keinen Umständen in den Boden eingelassen werden darf.
Die Zustimmung für einen festen Pool wird im Bundeskleingartengesetz nicht explizit behandelt. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Länder, diesen Aspekt zu klären.
Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass das Poolwasser ordnungsgemäß entsorgt wird und dass keine chemischen Mittel wie Chlor zur Pflege verwendet werden.
Es wird dringend empfohlen, sich mit den regionalen Vorschriften vertraut zu machen und bei Bedarf fachlichen Rat einzuholen, da diese möglicherweise zusätzliche Anforderungen an die maximale Größe des Schwimmbeckens und andere Faktoren stellen können.
Welche Pools sind im Kleingarten erlaubt?
Gemäß dem Bundeskleingartengesetz sind alle tragbaren Schwimmbecken, also solche, die nicht eingelassen werden, grundsätzlich in Kleingärten erlaubt.
Voraussetzung dafür ist, dass eine geeignete Wasserentsorgung und eine angemessene Reinigung des Poolwassers gewährleistet sind.
Ob auch fest installierte Pools im Boden eines Kleingartens genutzt werden dürfen, hängt in vielen Fällen von den individuellen Bestimmungen auf Landes- oder lokaler Ebene ab.
Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass die maximal zulässige Größe durch die jeweiligen Verwaltungsvorschriften vor Ort festgelegt wird.
Bei Unsicherheiten sollte man sich unbedingt mit den örtlichen Vorschriften auseinandersetzen, um auf der sicheren Seite zu sein.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Pools im Kleingarten beantwortet
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Fazit
Ein Kleingarten dient laut offizieller Definition in erster Linie dem Anpflanzen von Erzeugnissen mit der Absicht der Selbstversorgung sowie dem Aspekt der Erholung, was daher nicht von vornherein die Aufstellung eines Schwimmbeckens in dem entsprechenden individuellen Bereich verbietet.
Abgesehen von einer adäquaten Entsorgung des Wassers des Pools muss zudem gewährleistet sein, dass dieses keine chemischen Mittel der Wasserpflege enthält.
Prinzipiell lässt sich in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz sagen, dass eine Nutzung von sogenannten mobilen Schwimmbecken auf jeden Fall erlaubt ist.
Inwiefern andere Faktoren berücksichtigt werden müssen, eine Rolle spielt hierbei vor allem die Größe des entsprechenden Schwimmbeckens, ist meist entweder die Sache der individuellen deutschen Bundesländer oder auf regionaler Ebene geregelt.
Dies schließt unter anderem die Tatsache ein, ob ein in das Erdreich ein gelassener Pool genutzt werden darf, aber auch besondere Bestimmungen, die mit einem Standort in einem Naturschutzgebiet einhergehen, können hierunter fallen.
Es ist zwar ein guter Anfang, sich an den Details des Bundeskleingartengesetzes im Hinblick auf das Aufstellen eines Pools zu orientieren, jedoch ist es durchaus zu empfehlen, ebenfalls lokale Verwaltungsvorschriften zu studieren und gegebenenfalls einen Fachmann zurate zu ziehen.
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