Ein herkömmlicher Pool beziehungsweise ein Whirlpool versprechen in den heißen Sommermonaten ein fast nicht zu übertreffendes Gefühl an Entspannung in Verbindung mit einem Eindruck, dass man sich nicht mehr im heimischen Garten, sondern im Urlaub befindet. Viele angehende Pool Besitzer vergessen aufgrund ihrer Vorfreude jedoch sich mit den rechtlichen Aspekten, zu denen zum Beispiel die Einholung einer Baugenehmigung sowie die Wahrung des Mindestabstands zum Grundstück des Nachbarn zählen können, zu befassen.
Die folgenden Passagen gehen unter anderem darauf ein, bei welchen Schwimmbecken eine Genehmigung eingeholt werden muss, inwiefern man für die Sicherung des Pools oder Whirlpools verantwortlich ist und wann möglicherweise eine Lärmbelästigung durch die Nutzung des kühlen Nass vor liegt.
Inhaltsverzeichnis
Pools die keine Baugenehmigung benötigen
Im Prinzip muss bei herkömmlichen Schwimmbecken beziehungsweise Whirlpools zwischen denjenigen unterschieden werden, welche einer Genehmigung durch die entsprechende Baubehörde bedürfen und solchen Pools, die ausschließlich auf ihre planungsrechtliche Zulässigkeit hin geprüft werden müssen.
Bei letzteren hat jedoch ebenfalls eine Bau- sowie eine Baufertigmeldung zu erfolgen, allerdings ist der gesamte Prozess meist sehr unproblematisch.
Zu den nicht genehmigungspflichtigen Pools werden zum Beispiel unter anderem die sogenannten Fertigbecken gezählt, die schon bei der Lieferung häufig zusammen gesetzt sind und sich zudem im Vergleich sehr kurzfristig aufbauen lassen, da keine zusätzlichen baulichen Arbeiten vonnöten sind. In diese Kategorie kommen ebenso Schwimmbecken hinzu, die ein gesamtes Volumen von 50 Kubikmetern nicht überschreiten.
Gesetzt den Fall, dass das Fassungsvermögen zwar größer als dieser Wert, jedoch geringer als 100 Kubikmeter ist, gibt es abhängig von dem entsprechenden Bundesland regionale Unterschiede, womit es sich um einen Grenzbereich handelt, der mancherorts eventuell auch keine Baugenehmigung erfordert.
Für welche Pools ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Sowohl für Pools im Inneren eines Gebäudes als auch für Schwimmbecken, die eine Größe von 100 Kubikmetern überschreiten wird auf jeden Fall die Einholung einer baulichen Genehmigung notwendig sein.
Abhängig von lokalen Gegebenheiten ist es möglich, dass bereits ab einem Volumen von 50 Kubikmetern eine Baugenehmigung erforderlich ist, allerdings sollte man diese Tatsache mit den individuellen Behörden vor Ort ab klären.
Außerdem müssen je nach Situation beziehungsweise Wohnort weitere Vorgaben erfüllt sein, wozu zum Beispiel ein bestimmter Abstand zu der Grenze des entsprechenden Grundstücks gezählt werden können, weshalb es prinzipiell immer ratsam ist sich im Vorfeld einen Überblick über die geltenden Regelungen zu verschaffen.
Baugenehmigung beantragen: So geht’s
Obwohl die Prozedur, die mit der Beantragung beziehungsweise Erteilung einer baulichen Genehmigung ein her geht, je nach individueller Behörde im Detail abweichen kann, gibt es allerdings einige Maßnahme, welche immer erforderlich sind. Der grundsätzliche Ablauf der entsprechenden Antragsstellung variiert daher in den meisten Fällen nicht wesentlich voneinander.
Der erste Schritt, wenn man eine Baugenehmigung beantragen möchte ist häufig die Bezeichnung aller relevanten Informationen im Hinblick auf das Bauvorhaben, die in ein Formular ein getragen werden müssen, welches man auf Anfrage an das Baurechtsamt zur Verfügung gestellt bekommt.
Anschließend erfolgt ein Überblick über die weiteren ein zu reichenden Dokumente, zu denen zum Beispiel eine Plan- sowie eine Bauzeichnung, eine Bezifferung der straßenmäßigen Erschließung, Details zur Bewässerung und der Wasserversorgung, wobei bei der Meldung des fertigen Baus ebenfalls Fotos des entsprechenden Pools beziehungsweise Whirlpools bei liegen müssen.
Gesetzt den Fall, dass alle benötigten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden, wird das zuständige Baurechtsamt eine Prüfung des Vorhabens veranlassen, im Zuge derer das betroffene Grundstück durch einen Poolbauer mit der Hilfe einer Messung beurteilt wird.
Abgesehen von der Baumeldung sollte zudem eine sogenannte Baufertigmeldung erfolgen, welche anzeigt, dass das beantragte Bauvorhaben in die Tat umgesetzt worden ist. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, dass der Bau des angedachten Whirlpools oder des allgemeinen Pools innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Erteilung der Baugenehmigung zumindest begonnen sein muss, da andernfalls ein Antrag auf Verlängerung des Bauvorhabens notwendig wird.
Thema Nachbarn: Mindestabstand, Sicherheit und Lärmbelästigung
Abgesehen von der Abklärung der baulichen Besonderheiten beziehungsweise der rechtlichen Regelungen des entsprechenden Wohnorts, kommen zudem, entweder gesetzlich fest gelegt oder aufgrund von der Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens, einige weitere Faktoren hinzu, wenn man ein Schwimmbecken im eigenen Garten errichten möchte.
Im Hinblick auf die Nachbarn sollte man sich vor allem mit den Aspekten der Lärmbelästigung, des Mindestabstands zur Grundstücksgrenze sowie der Sicherheit im Bereich des Pools beschäftigen. In den nachfolgenden Abschnitten werden diese jeweils gesondert angesprochen und zudem erläutert.
Mindestabstand zum Nachbarn
Sowohl für Schwimmbecken, die eine zusätzliche Baugenehmigung benötigen, als auch bei Pools, deren planungsrechtliche Eigenschaften geprüft werden, gelten die jeweiligen baurechtlichen Abstände, welche unter anderem zum Grundstück des Nachbarn hin ein gehalten werden müssen. Es gilt nicht nur die Regelungen des individuellen Bebauungsplans um zu setzen, sondern zudem die jeweiligen minimalen Wert des Grenzabstands zu angrenzenden Flächen zu gewährleisten.
Aufgrund der Tatsache, dass der Mindestabstand, ebenso wie weitere Aspekte, je nach Bundesland beziehungsweise abhängig von der entsprechenden Region, verschieden sein kann, ist es ratsam sich bei der zuständigen Behörde vor Ort direkt zu informieren bevor mit dem Bau begonnen wird.
Sicherung des Pools
Als zukünftiger beziehungsweise aktueller Pool Besitzer obliegt man der sogenannten Sicherungspflicht, was im allgemeinen den Umstand bezeichnet, dass man dafür Sorge zu tragen hat das Schwimmbecken sowohl für Erwachsene, als auch für Kinder und Haustiere sicher zu gestalten, wobei sich dies auch auf fremde Menschen erstreckt.
Um zu verhindern, dass jemand in den Pool oder Whirlpool fällt und dabei zu Schaden kommt beziehungsweise eventuell sogar ertrinkt, muss dieser einerseits durch adäquate Zäune sowie Hecken, die eine entsprechende Höhe aufweisen, abgeschirmt werden.
Andererseits ist in vielen Fällen zudem eine Abdeckung in Form einer Pool Plane eine sinnvolle Investition, weil jene nicht nur die Erfüllung der Sicherungspflicht unterstützt, sondern auch dazu bei trägt das jeweilige Becken sauber zu halten.
Lärmbelästigung durch Kinder und Filter- bzw. Wärmepumpe
Sofern Kinder nicht während der gesetzlich oder anderweitig vertraglich geregelten Ruhezeiten einen normalen Geräuschpegel verursachen, muss dieser in den meisten Fällen hin genommen werden, da er zu dem natürlichen Spielverhalten zählt.
Anders verhält es sich im Hinblick auf Wärme- oder Filterpumpen, wenn sie zum Beispiel die entsprechenden Grenzwerte für Lärm überschreiten und damit als unzumutbar für die Nachbarschaft gelten, wobei man in erster Linie immer die freundschaftliche Erörterung des Sachverhalts in Betracht ziehen sollte.
In den meisten Fällen wird sich jedoch niemand an einem ruhigen Gerät stören, da jene oftmals fast nicht zu hören sind.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Baugenehmigung von Pools
Aufgrund der Tatsache, dass die Regelungen in Bezug auf die Erteilung beziehungsweise die Notwendigkeit einer Baugenehmigung je nach Region unterschiedlich sind, können vor allem am Anfang einige Fragen zu dem Thema auf kommen. Nachfolgend werden ein paar dieser Sachverhalte auf gegriffen und dementsprechend ebenfalls erläutert.
Sind Innenpools genehmigungspflichtig?
Nicht nur im Garten, sondern auch wenn man ein Schwimmbecken im Inneren eines Hauses bauen möchte, herrscht die Pflicht eine Baugenehmigung ein zu holen. Weiterhin ist es empfehlenswert die bauliche Substanz des betreffenden Gebäudes einer Prüfung zu unterziehen.
Diese kann zum Beispiel mit der Hilfe eines Architekten vorgenommen werden, welcher im Idealfall außerdem den Bau des Pools beziehungsweise des Whirlpools koordiniert.
Was genau macht die Baubehörde?
Die Aufgaben eines Baurechtsamts sind sehr vielseitig und erstrecken sich beispielsweise hinsichtlich der Thematik des Poolbaus im eigenen Garten nicht nur auf die Bereitstellung der notwendigen Dokumente sowie die Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Voraussetzungen.
Als zuständige Baubehörde teilt sie an zukünftige Pool Besitzer alle entsprechenden wichtigen Informationen mit, welche unter anderem die fest gelegten Abstände zu den Grundstücken der Nachbarn umfassen. Außerdem steht das Bauamt ebenfalls bei Sachverhalten zu Verfügung, die sich zum Beispiel mit der korrekten Wasserentsorgung oder ähnlichen Themen auseinander setzen.
Welche Komplikationen können beim Bauantrag auftreten?
Obwohl eine Baugenehmigung in den meisten Fällen zwar etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, ist sie doch häufig nicht mit weiteren Problemen verbunden, allerdings gibt es einige Umstände, die bei einem Bauantrag Komplikationen hervor rufen können.
Handelt es sich zum Beispiel um ein dicht besiedeltes Gebiet, wird unter anderem geprüft ob die Nachbarn dadurch negative Auswirkungen zu befürchten haben oder gesetzt den Fall, dass ein Grundstück mehrere Besitzer aufweist, muss von allen eine gültige Einverständniserklärung vorliegen.
Besonders komplex und in einer Vielzahl der Situationen leider wenig Erfolg versprechend ist es, wenn im Hinblick auf das entsprechende Gebiet naturschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden müssen.
Fazit
Nicht alle herkömmlichen Pools oder Whirlpools sind genehmigungspflichtig, vor allem bei denjenigen, die keine weiteren baulichen Maßnahmen erfordern und welche in ihrem Fassungsvermögen unter dem Wert von 50 Kubikmetern bleiben stehen die Chancen gut, dass man sich nur mit Fragen des Mindestabstands zum Nachbargrundstück auseinander setzen muss.
Allerdings sind die rechtlichen Regelungen lokal sehr verschieden und zeichnen sich durch eine hohe Komplexität aus, sodass man auf jeden Fall vorher bei der zuständigen Behörde die notwendigen Informationen ein holen sollte um auf der sicheren Seite zu sein. An sich ist die Prozedur der Antragsstellung bei dem Bauamt vor Ort meist sehr nachvollziehbar geregelt sowie zwar mit längeren Wartezeiten verbunden, aber oftmals mit einer hohen Erfolgsrate, es sei denn es liegen besondere Umstände vor.
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